Aktuelle Informationen

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Blaues Ländchen Nummer 01, 04. Januar 2024
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hunzel für das Haushaltsjahr 2024

Download: Haushaltssatzung

Blaues Ländchen Nummer 18, 02.Mai 2024
Bekanntmachung des Wahlleiters der Ortsgemeinde Hunzel
zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters am 09. Juni 2024
Der gemäß § 8 KWG in Verbindung mit § 4 KWO für die Ortsgemeinde Hunzel gebildete Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 22.04.2024 für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters gemäß § 23 KWG und § 29 KWO festgestellt, dass kein Wahlvorschlag eingereicht worden ist. Somit findet am 09.06.2024 in Hunzel keine Wahl zur/zum Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister statt. Die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Hunzel erfolgt durch den Gemeinderat (§ 53 Abs. 2 GemO).
Hunzel, den 02.05.2024
Thilo Dehe, Ortsbürgermeister
Wahlleiter für die Wahl der/des Ortsbürgermeister(in

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Blaues Ländchen Nummer 18, 02.Mai 2024
Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Gemeinderat der Ortsgemeinde Hunzel
I.
Die Wahl zum Gemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerberinnen und Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt
(§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -).
Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Gemeinderat waren zwei Monate vor der Wahl 2 Frauen und 4 Männer vertreten.
II.
Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt:
  1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG).
  2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind(§ 33 Abs. 3 Satz 1 KWG).
  3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG).
III.
Die Wählerinnen und Wähler können nur einmal und nur persönlich ihr Stimmrecht ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KWG).
Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung erlangt hat.
Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlkabine und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG)
Hunzel, den 02.05.2024
gez. Thilo Dehe
Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl

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Blaues Ländchen Nummer 16, 18.April 2024
Brut- und Setzzeit bei Wildtieren
Liebe Spaziergänger, Wanderer, Hundebesitzer, Tier und Naturliebhaber, wir befi nden uns aktuell in der Brut- und Setzzeit von vielen Wildtieren. Während dieser Zeit sind die Wildtiere mit der Geburt und Aufzucht ihres Nachwuchses beschäftigt. Viele Tiere legen ihre frisch geborenen Jungen in Büsche und/oder hohe Wiesenbestände ab. Wildtiere stellen, wenn sie massiv gestört werden die Versorgung des Nachwuchses ein. Jungtiere haben es durch schlechte Witterung und natürliche Fressfeinde schon schwer genug die ersten Lebenswochen zu überstehen. Damit unsere Wildtiere während dieser wichtigen Zeit nicht gestört werden, hier ein paar Tipps, die von uns Menschen beachtet werden können:
1. Auf den Wegen bleiben - Wildruhezonen nicht betreten!
2. Hunde an die Leine - Stöbern im Dickicht vermeiden!
3. Jungtiere nicht anfassen!

Daher ist gerade während der Brut- und Setzzeit im Frühjahr besondere Rücksicht auf die freilebenden Tiere zu nehmen. Ich bitte auch im Namen unserer Jagdpächter Uli und Felix Pebler um Beachtung!
Thilo Dehe, Ortsbürgermeister

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Blaues Ländchen Nummer 14, 04.April 2024
Einladung
zu einer Versammlung zur Wahl eines / einer neuen Wehrführers / Wehrführerin und eines / einer neuen stellvertretenden Wehrführers / Wehrführerin für die Feuerwehreinheit Hunzel
Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Thomas Schmitt aus der Funktion des Wehrführers zum 15.09.2024 ist ein / eine neuer / neue Wehrführer / Wehrführerin und wenn erforderlich ein / eine neuer / neue stellvertretender Wehrführer / Wehführerin vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nastätten für die Dauer von 10 Jahren zu bestellen.
Nach § 14 Abs. 1 Satz 5 Ziffer 3 a des Landesgesetztes überden Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz -LBKG) in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der / die zu bestellende Wehrführer / Wehrführerin und wenn erforderlich der / die zu bestellende stellvertretende Wehrführer / Wehrführerin durch die Feuerwehrangehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit gewählt. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Hunzel -soweit vorhanden- und der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Hiermit lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehreinheit Hunzel zur Wahlversammlung für Dienstag, den 07. Mai 2024, 19:30 Uhr, ins Feuerwehrgerätehaus, Rathausstraße 1 in 56355 Hunzel herzlich ein.

Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Erläuterung des Wahlverfahrens, Bestellung eines Wahlvorstands
3. Wahl eines / einer neuen Wehrführers / Wehrführerin
4. Wahl eines / einer neuen stellvertretenden Wehrführers / Wehrführerin, wenn erforderlich

Nastätten, den 04.04.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten
Stephan Allmeroth, Wehrleiter

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Starkregenvorsorge
Wir bedanken uns für die rege Teilnahme an der Begehung zur Betrachtung der Starkregen- und Hochwassersituation der Ortsgemeinde Hunzel. Nutzen Sie bitte die Möglichkeit sich am Konzept aktiv zu beteiligen und melden Sie uns lnformationen zu vergangenen Starkregen- und oder Hochwasserereignissen.
Dies kann online unter www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/starkregenvorsorge/hunzel oder per E-Mail an starkregen@vg-nastaetten.de erfolgen.
lm Rahmen der Konzeptaufstellung besteht auch die Möglichkeit eine Beratung zum Objektschutz von Privatgebäuden mit Begutachtung vor Ort.
Die Kosten hierfür werden zu 90 % gefördert, der verbleibende Kostenanteil in Höhe von rund 60,00 € ist vom Gebäudeeigentümer zu tragen.
Eine Anmeldung zur Objektschutzberatung ist per E-Mail an starkregen@vg-nastaetten.de möglich.
Thilo Dehe, Ortbürgermeister

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Hunzeler Umwelttag 2022

Am 05.11.2022 fand unser Umwelttag in Hunzel wieder statt.
Hauptpflegepunkt war hier unser Biotop am Dorfeingang.
Vielen Dank allen Helfern.



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Unterstützung ukrainische Kriegsflüchtlinge

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, uns alle macht die Nachricht aus den
Kriegsgebieten in der Ukraine betroffen und fassungslos.

Das Leid, das durch diesen von Russland-Putin angezettelten Krieg entsteht,
ist aus der Ferne nur erahnbar. Unsere volle Solidarität gilt dem ukrainischen Volk.

Die Bilderder flüchtenden Menschen verdeutlicht, dass in den Ländern
in die diese Menschen fliehen für einen nicht absehbaren Zeitraum
Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen.

Die Ortsgemeinde Hunzel hat sich in Abstimmung mit dem Heimatverein
dazu entschieden die Limes-Wanderherberge für die Unterbringung von
ukrainischen Flüchtlingen zu Verfügung zu stellen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung ist informiert, und wird sobald es zu entsprechenden
Zuweisungen vom Kreis kommt, auf uns zu kommen.

Für die Betreuung und Unterstützung der Flüchtlinge in Hunzel suchen wir noch Freiwillige,
die sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten einbringen möchten.

Rückmeldungen nimmt der Gemeinderat gerne persönlich oder schriftlich unter Angabe
der Art der Unterstützung entgegen.

Herzlichen Dank.
Thilo Dehe, Ortsbürgermeister

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Arbeitseinsatz am 06.11.2021 "Biotop-Pflege"

Am 06. November wurde unser traditioneller Arbeitseinsatz "Biotop-Pflege" durchgeführt.
Zahlreiche Helfer haben an diesem Nachmittag unser Biotop vom üppigen Bewuchs befreit.

Weiterhin wurde auch die langersehnte Beleuchtung am Gehweg zwischen der Hauptstraße
und der Lindenstraße installiert.

Allen Helfern möchten wir im Namen der Gemeinde ein recht herzliches
Dankeschön sagen.


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Hunzeler Umwelttag 2020"

Unser Hunzeler Umwelttag am 07.03.2020 wurde Dank zahlreicher Helfer
zu einem gelungenen Arbeitseinsatz.

Hunzeler Biotop


Gemeinschaftliche Stärkung im Gemeinschaftsraum der Feuerwehr

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Der Arbeitseinsatz "Rund um den Friedhof"

am 29.02.2020 war von vielen Helfern unterstützt worden.
Die Gemeinde möchte sich bei allen Helfern
herzlich für den Einsatz bedanken.




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Gemeinderatsessen

Die in 2019 aktiven Gemeinderatsmitglieder mit Partner haben am
12.01.2020 eine Wanderung mit anschließender Stärkung in der
Geisiger Pizzeria "Alte Schule" durchgeführt.
Wegen Urlaub fehlte Ellen Waldheim mit Partner.